1. Zuordnung Scout–Kind–Pate
Frau Sandra De Zanet in unserem „Sprache verbindet“-Projektbüro (Tel. 0231/ 2498437, E-Mail: info@sprache-verbindet.net) ordnet die Kinder den Scouts in erster Linie nach räumlicher Nähe zu. Ein Pate/eine Patin aus den Dortmunder Rotary Clubs ergänzt das Team. Der Pate ist für den Scout und die Familie Ansprechpartner und Vertrauensperson in allen Fragen und Problemen, die im Laufe des Betreuungsverhältnisses zu klären sind.
2. Kontaktpflege
Pate und Scout vereinbaren einen gemeinsamen Besuch bei der Familie, um sich vorzustellen und kennen zu lernen. Dabei sollten u. a. die folgenden Themen besprochen werden: Stand der Sprachfähigkeit des Kindes, ungestörter Raum für Scout und Kind, regelmäßiger Termin, Verfahren bei Terminänderung, Zahlungstermin der Eltern, Vorstellung Abrechnungsformular.
Der Scout sollte seinen Paten bei Problemen oder Konflikten möglichst umgehend informieren. Außerdem sollte pro Quartal ein regelmäßiges Treffen zwischen Scout und Pate stattfinden, um den Lernfortschritt des Kindes und evtl. Probleme zu besprechen. Dabei übergibt der Scout das Abrechnungsformular mit den geleisteten Stun- den und erhält vom Paten seine Vergütung.
3. Schulungen/Fördermaterialien
Mehrmals im Jahr finden samstags pädagogisch geleitete Schulungen für die Scouts statt. Mindestens eine jährliche Teilnahme ist absolute Pflicht. Die Scouts können die Förderstunden auch ohne vorherigen Schulungsbesuch starten und nehmen dann den nächstmöglichen Schulungstermin wahr. Pädagogischen Rat erhalten sie auf Wunsch vorher bei Frau Gabriele Krieling (Tel. 0231/50-26490, E-Mail: gkrieling@stadtdo.de). Beraten können sich die Scouts außerdem mit den Bibliothekarinnen Stadtteilbibliotheken Eving und Hörde der Stadt- und Landesbibliothek. Dort erhalten sie ihren kostenfreien „Scout-Ausweis“ sowie alle Fördermaterialien (Spiele, Bilder-, Lesebücher etc.), die nach Alter und Sprachstand des Kindes ausgewählt werden. Die Materialien dürfen jederzeit kostenfrei gewechselt werden. Der Scout verpflichtet sich, diese nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses an die Bibliothek zurückgegeben.
Anschriften und Öffnungszeiten der Bibliotheken
Stadtteilbibliothek Eving (Frau Hildebrandt):
Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund, Tel. 0231 50-25446, E-Mail: bibliothek.eving@stadtdo.de
Mo | Di | Mi | Do | Fr |
---|---|---|---|---|
geschlossen | 10 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
13 – 16 Uhr | 10 – 12 Uhr 13 – 18 Uhr |
10 – 12 Uhr |
Stadtteilbibliothek Hörde (Frau Bernhard):
Hermannstr. 33, 44263 Dortmund, Tel. 0231 2860678, E-Mail: bibliothek.hoerde@stadtdo.de
Mo | Di | Mi | Do | Fr |
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geschlossen | 10 – 12 Uhr 13 – 19 Uhr |
13 – 17 Uhr | 10 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
10 – 12 Uhr 13 – 17 Uhr |
4. Nachhilfe – ja oder nein?
Die Förderung erfolgt motivierend in spielerischer Weise und ist grundsätzlich keine Hausaufgabenhilfe. Wenn die Kinder allerdings (meist sprachliche) Probleme mit ihren Hausaufgaben haben, dann liegt es sicher im Interesse der Sache, dass die Scouts helfen und zum Beispiel eine mathematische Aufga- benstellung erklären. Die Sprache sollte jedoch bei der Förderung in jedem Fall im Mittelpunkt stehen. Gerade bei älteren Grundschulkindern kann es aber auch einmal sinnvoll sein, eine nicht verstandene Hausaufgabe zu erläutern und damit das Kind zu befähigen, die Aufgabe dann letztlich aus eigener Kraft zu lösen. Hier muss ein guter Mittelweg gefunden werden. In konkreten Einzelfällen wird unsere Pädagogin Frau Gabriele Krieling (Tel. 0231/50-26490, E-Mail: gkrieling@stadtdo.de) helfen.
5. Kontakt zu Kindergärten und Grundschulen
Eine Kontaktaufnahme mit den ErzieherInnen bzw. Grundschul- lehrerInnen ist – nach vorherigem Einverständnis der Eltern – aus pädagogischen Gründen empfehlenswert.
6. Lernschwierigkeiten
Sollte sich nach 2 bis 3 Monaten intensiver Bemühung noch kein Lernfortschritt bei dem Kind einstellen (Wahrnehmung des Scouts, Information von LehrerIn, Zensuren von Übungs- und Klassenarbei- ten), so könnte die Möglichkeit bestehen, dass diese Probleme krankheitsbedingt sind. Sollte das der Fall sein oder auch nur die Vermutung bestehen, muss der Scout unverzüglich seinen Paten informieren, der sich um alles Weitere kümmert.
7. Vergütung
Der Scout erhält für seinen Einsatz 12 € pro Zeitstunde, davon trägt die Familie des betreuten Kindes 4 € pro Zeitstunde und Rotary 8 € pro Zeitstunde. Der Scout erhält den Familien-Betrag direkt von der Familie, den Rotary-Betrag von seinem Paten; beide Zahlungen werden auf dem Abrechnungsformular dokumentiert. Wichtig: Rotary fördert maximal 2 Stunden/Woche/Kind.
8. Versicherungen
Als Sprach-Scout tätige Personen unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Der Versi- cherungsschutz besteht während der Förderstunde und auf den Wegen zum Ort der Tätigkeit und zurück nach Hause. Scouts, bei denen sich ein Unfall ereignet hat, wenden sich an ihren Paten.
Weiterhin besteht eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Schadensfall wenden sich die Scouts auch hier an ihren Paten.
9. Zertifikat
Der Scout erhält nach erfolgreicher Beendigung seiner Tätigkeit und Bestätigung durch den Paten sowie Teilnahme an mindestens einer Schulung pro Jahr ein Rotary-Zertifikat. Bei späteren Berufs-Bewerbungen kann dieses Zeugnis ein wichtiges Beurteilungskriterium für das soziale Engagement des Bewerbers sein. Der Scout erhält auf Wunsch während des Betreuungsverhältnisses eine Zwischenbescheinigung für Bewerbungen o. ä.
Gute Erfahrungen und viel Spaß bei der Arbeit als Scout wünscht das Projekt-Team „Sprache verbindet“!
„Sprache verbindet“ ist ein Projekt der fünf Dortmunder Rotary Clubs
(Stand: 1.10.2020)